Erstmalig in der Geschichte des Hans-Bredow-Instituts gab es gleich drei Disputationen an einem Tag. Am Montag, den 30. April 2018, haben Stephan Dreyer, Markus Oermann und Florian Seitz ihre am Institut entstandenen Doktorarbeiten erfolgreich verteidigt. Das Hans-Bredow-Institut freut sich mit ihnen und gratuliert herzlich!
Stephan Dreyer untersuchte in seiner Dissertation am Beispiel des deutschen Jugendmedienschutzes, wie das Recht auf Nicht-Wissen bzw. Ungewissheit reagieren kann. Er analysierte dabei die Einflussfaktoren und deren Auswirkungen auf Wertungs- und Prognosespielräume der Entscheider.
Mehr zum Projekt
Markus Oermann ging in seiner Dissertation der Frage nach, ob das Grundgesetz alle Elemente einer Internetfreiheit im Sinne eines Grundrechts auf Internetzugang enthält. Er konzentrierte sich dabei auf die Vermessung des grundsätzlichen Schutzes internetbasierter Kommunikation.
Mehr zum Projekt
Florian Seitz beschäftigte sich in seiner Dissertation mit der Anwendbarkeit des schulischen Disziplinarrechts auf das Freizeitverhalten von Schülern und prüfte mit einem vergleichenden Blick auf die USA, ob und bis zu welchem Grad sich die dabei entwickelten Abgrenzungskriterien auf die Situation in Deutschland anwenden lassen.
Mehr zum Projekt