Die Bundesregierung hat am 9. Januar 2019 den Medien- und Kommunikationsbericht 2018 beschlossen. Der Bericht fasst in seinem politischen Teil die aktuellen Herausforderungen an eine Medienordnung zusammen, die der Medien- und Meinungsfreiheit verpflichtet ist, einen fairen Wettbewerb unterstützt und die Vielfalt der Medien sichert. Dabei greift der Bericht auf ein wissenschaftliches Gutachten zurück, das 2017 vom Hans-Bredow-Institut (HBI) erstellt wurde.
Im Fokus stehen des aktuellen Berichts stehen drei Schwerpunkthemen:
Erstens, wie Phänomenen von Hassrede, Cyber-Mobbing und Desinformation in Sozialen Netzwerken begegnet werden kann. Entscheidend hierfür sind eine effektivere Rechtsdurchsetzung bei strafbaren Inhalten, ein starker unabhängiger Journalismus und nicht zuletzt eine verbesserte Medienkompetenz. Hier wird die Bundesregierung bestehende Projekte, wie zum Beispiel „Vision Kino“, weiterhin unterstützen und neue Projekte, insbesondere auch zur Stärkung der Nachrichtenkompetenz junger Menschen, initiieren. Die Kulturstaatsministerin erarbeitet derzeit entsprechende Förderkonzepte, unter anderem zur Fortentwicklung der Initiative „Ein Netz für Kinder“.
Das zweite Schwerpunktthema betrifft den Zugang von Bürgerinnen und Bürger zur öffentlichen Kommunikation als Grundlage für eine freie Meinungsbildung. Grundvoraussetzung hierfür ist ein vielfältiges Medienangebot. Hier wird die Bundesregierung mit einem passenden wettbewerbsrechtlichen Umfeld noch stärkere Anreize setzen. Zugleich müssen Soziale Netzwerke und Plattformen stärker in die Verantwortung genommen werden.
Dritter Schwerpunkt des Berichts ist die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner Medienangebote. Angesichts des Informationsüberflusses der heutigen Medienwelt kommt den Öffentlich-Rechtlichen neben der inhaltlichen Grundversorgung verstärkt die Aufgabe der Vermittlung und Orientierung zu.
Der vollständige Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2018 steht hier zum Herunterladen bereit.