In einem Gastbeitrag in der Legal Tribune Online kommentiert HBI-Direktor
Wolfgang Schulz die von einem „Zukunftsrat“ ausgearbeiteten Reformvorschläge für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Darunter seien gute Ansätze, sagt er, er sehe aber auch rechtliche Unmöglichkeiten und Kostentreiber.
„Die für die Rundfunkordnung zuständigen Bundesländer haben einigen Mut bewiesen und mit dem Zukunftsrat ein externes Gremium gebeten, Vorschläge für eine Reform des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) vorzulegen. Auch wenn man sich natürlich nicht formal an die Ergebnisse bindet, kann doch ein gewisser Rechtfertigungsdruck entstehen, wenn man die erbetenen Vorschläge einfach ignoriert.
Die kürzlich vorgelegten Ergebnisse enthalten für geneigte Beobachter keine großen Überraschungen, was ein Vorteil ist, denn radikale Kurswechsel haben wenig Chancen, auf Einvernehmen im Länderkreis zu stoßen. Die Ausgangslage ist nicht nur politisch kompliziert, mit Bundesländern, in denen aktuell politische Parteien Zulauf haben, die dem ÖRR grundsätzlich feindlich gegenüberstehen und damit auch Rückhalt in der Bevölkerung finden, und bei traditionell generell unterschiedlichen Standortinteressen. (…).“
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(Hamburg, 01. Februar 2024)