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Veranstaltungsnachlese: Die Grenzen des Sagbaren: Wer bestimmt die Regeln des öffentlichen Diskurses im Netz?

Veranstaltungsnachlese: Die Grenzen des Sagbaren: Wer bestimmt die Regeln des öffentlichen Diskurses im Netz?

Die Vorträge des 10. Hamburger Mediensymposiums sind nun online als Video verfügbar. Welche Regeln strukturieren unsere Onlinewelt? Wie wird bestimmt, was erlaubt ist und geht? Und wie verhalten sich die gesellschaftlichen Akteure? Diese Fragen standen im Mittelpunkt der Veranstaltung am 6. Juni 2019, die vom Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut, der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein und der Handelskammer Hamburg veranstaltet wurde. Rund 260 Experten und Interessierte diskutierten angeregt über das NetzDG und andere Formen der Kontrolle und die Grundlagen verantwortungsvoller Medienpolitik.

Milliarden von Menschen tauschen heute im Internet nicht nur Urlaubsbilder aus, sondern verbreiten auch Falschmeldungen und Hasskommentare. Damit beeinflussen sie Themen und Ton des öffentlichen Diskurses. Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) hat der Staat Regeln für Anbieter Sozialer Netzwerke eingeführt, die den Umgang mit Nutzer-Beschwerden über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte im Netz betreffen. Seit seiner Einführung stößt das Gesetz allerdings auf Kritik, weil es Plattformen zu rigiden Löschungen verleite und so die Meinungsäußerungsfreiheit der Internetnutzer beschränke. Soziale Medien und Plattformen versuchen ihrerseits, mit eigenen Gemeinschaftsstandards Inhalte zu regeln. Wer und was bestimmt also, was wir online tatsächlich zu sehen bekommen?

Nach anderthalb Jahren Erfahrung mit dem NetzDG und ersten Berichten der betroffenen Unternehmen zu dessen Umsetzung ist eine Bestandsaufnahme nötig. Funktioniert das Gesetz? Haben sich die daran geknüpften Erwartungen erfüllt bzw. sind die mit ihm verbundenen Befürchtungen eingetreten? Sind Normen anderer Art sinnvoller? Würden die Standards der Unternehmen alleine ausreichen? Wie steht es mit dem Schutz der Meinungsfreiheit der Internetnutzer – und mit dem Schutz der Internetnutzer vor Meinungsäußerungen anderer?

Das NetzDG – Wirkungen, Erfahrungen, Perspektiven

Nach einer kurzen Einführung von Prof. Dr. Wolfgang Schulz, Direktor des Leibniz-Instituts für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut, in das Thema, galt der erste Teil der Veranstaltung den Erfahrungen mit dem NetzDG aus unterschiedlichen Perspektiven. „In den 80ern und 90ern glaubten viele, mit dem Internet entstünde ein rechtsfreier Raum. Heute sehen wir eine zunehmende Verregelung der Kommunikationsplattformen aus zwei Richtungen: Die Plattformen selbst setzen Standards dafür, was auf Ihnen gesagt werden darf. Und auch die Staaten entwickeln neue Regelungen, die das umstrittene NetzDG“, so Schulz.

Über die Wirkung des NetzDG, das Konzept und die Umsetzung berichtete zunächst Frank Meixner, Leiter des Referats Grundsatzfragen, Abteilung VIII Netzwerkdurchsetzungsgesetz; Verbraucherschutz im Bundesamt für Justiz, der hier für das NetzDG mitverantwortlich war. "Seit Inkrafttreten des NetzDGs“, erzählt er, „wurden rund 1.100 Verfahren auf dieser Grundlage eingeleitet."

Einen Einblick in die Umsetzung des NetzDGs in der Praxis lieferten daraufhin Vertreter von Google und Facebook: Dr. Arnd Haller, Head of Legal, Google (Nordeuropa) schilderte zunächst anhand einiger „Anekdoten aus dem Maschinenraum von Google und YouTube“ den Umgang mit den Filterpflichten nach dem NetzDG. Marie-Teresa Weber, Public Policy Manager bei Facebook, berichtete vom sogenannten „Beschwerde-Flow“: einem mehrstufiges Beschwerdeprüfverfahren, mit dem das soziale Netzwerk zu löschende Inhalte überprüft. Interessanter Befund: Sowohl YouTube als auch Facebook löschen derzeit mehr Inhalte aufgrund ihrer Community Standards als nach dem NetzDG, berichten Haller und Weber.

Thomas Fuchs, Direktor der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH), ist zuständig für die Verfolgung von Beschwerden auch in den sozialen Medien. In einem Erfahrungsbericht schilderte er die Praxis als „Trusted Flagger“. Er machte deutlich, dass es beim NetzDG in Zukunft nicht mehr um reine Masse und Geschwindigkeit, sondern um die Qualität der Löschungen gehen sollte: „Reine Schnelligkeit beim Löschen ist die falsche Kennziffer“.

Wie es um Entscheidungen deutscher Gerichte und die Wiederherstellung gelöschter Internet-Inhalte bestellt ist, zeigte schließlich Dr. Matthias C. Kettemann vom Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut: "Die Plattformen stellen Kommunikationsräume zur Verfügung, die nun zunehmend von Gerichten - und zuletzt dem Bundesverfassungsgericht - als für unsere gesellschaftliche Kommunikation essentiell angesehen werden. Das hat Folgen für die Unternehmen, die nicht mehr schalten und walten können, wie sie möchten. Ihre Rechte und jene der Bürger*innen/Nutzer*innen sind in praktische Konkordanz zu bringen. Eine neue Qualität der Verrechtlichung, ja 'Konstitutionalsierung' der Plattformen hat begonnen".

Im zweiten Teil des Symposiums zeigten Experten aus der Praxis anschaulich, wie Inhaltsmanagement tatsächlich ausschaut und wie sich die unterschiedlichen Akteure verhalten. In seinem Impulsvortrag zeigte Martin Drechsler die Sicht der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM). Es folgten Vorträge von Merlin Koene, Partner, fischerAppelt, advisors GmbH, und von Claus Grewenig, Bereichsleiter Medienpolitik bei der Mediengruppe RTL Deutschland GmbH.

Zum Abschluss diskutierten alle Gäste in einer Podiumsrunde unter der Moderation von Wolfgang Schulz und beantworteten zahlreiche Fragen aus dem Publikum.

Die Reihe „Hamburger Mediensymposium“

Das Hamburger Mediensymposium fand 2019 zum zehnten Mal statt. Immer im Juni jeden Jahres präsentieren das Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut, die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein und die Handelskammer Hamburg neueste Forschungsergebnisse zu einem aktuellen Medienthema und ermöglichen eine Diskussion zwischen Wissenschaft und Experten aus der Praxis.

Bild: Copyright Leibniz-Institut für Medienforschung / C. Matzen. Von links nach rechts: M. C. Kettemann, A. Haller, M. T. Weber, W. Schulz, A. Mücke.

Hier geht's zum RTL Nord-Beitrag über die Veranstaltung (Timecode 7:01).

Hier geht's zum Sat.1 Regional-Beitrag über die Veranstaltung (Timecode 9:18).

Begrüßung
André Mücke, Vizepräses Handelskammer Hamburg


Einführung: Regeln für die Medienwelt von heute
Prof. Dr. Wolfgang Schulz, Direktor, Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut


Filterpflichten nach dem NetzDG aus Sicht von Google
Dr. Arnd Haller, Google Nordeuropa


Die Umsetzung des NetzDG bei Facebook
Marie-Teresa Weber, Facebook


Die MA HSH als Trusted Flagger
Thomas Fuchs, MA HSH


Comeback? Deutsche Gerichte und die Wiederherstellung gelöschter Internetinhalte
Dr. Matthias C. Kettemann, Leibniz-Institut für Medienforschung |Hans-Bredow-Institut


Praxisbeispiel: Mediengruppe RTL Deutschland
Claus Grewenig, Mediengruppe RTL Deutschland


Praxisbeispiel: fischerApplet, advisors GmbH
Merlin Koene, fischerAppelt


Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter
Martin Drechsler, FSM

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