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23.
November 2021

Private Macht – Private Gewaltenteilung?

In Präsenz ist Martin Fertmann von 14:00 bis 15:30 Uhr zu Gast in der Reihe "DATEN MACHT RECHT" des Lehrstuhls für Internationales Öffentliches Recht und Internationalen Menschenrechtsschutz (IMR) an der Universität Münster. Er spricht über Regulierungsformen privater Medienanbieter, wie das Oversight Board von Facebook (neuerdings: Meta).

Auf digitalen Plattformen und unter der Kontrolle der diese betreibenden Unternehmen werden Grundfragen unserer Gesellschaft ausgehandelt. Private Regelungsstrukturen wirken dort zusammen mit staatlicher Regulierung in neuen, gemischten Formen der Governance von Onlinekommunikation. Private AGB, Gemeinschaftsstandards und Durchsetzungssysteme stehen dabei wegen ihres wahrgenommenen Legitimationsdefizits und der Nichteinhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien in der Kritik.

Im Auftrieb sind derzeit institutionelle Lösungsansätze, die eine externe Kontrolle ermöglichen oder sogar als „verlängerter Arm“ der pluralistischen Demokratie Verbesserungen in privaten Ordnungssystemen anstoßen sollen. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme zu Digitalisierung und Demokratie forderten jüngst etwa die Akademien der Wissenschaften eine Verpflichtung von Plattformbetreibern, „an den Entscheidungen über Prinzipien und Verfahren der Kuratierung von Inhalten ein von ihnen finanziertes, jedoch unabhängiges und pluralistisch besetztes Gremium mit verbindlicher Entscheidungsbefugnis zu beteiligen, das aus Vertreterinnen und Vertretern staatlicher und zivilgesellschaftlicher Stellen sowie aus Nutzerinnen und Nutzern besteht“ .

Brauchen wir also neue “Institutionen”, neue Gremien oder Beiräte, die bessere Regeln für komplexe privat-öffentliche Regulierungsregime entwickeln und durchsetzen? Welche Modelle sind hier denkbar und sinnvoll? Inwieweit tragen Analogien zu bisherigen institutionellen Ansätzen der Mediengovernance, etwa zu Co-Regulierungseinrichtungen des NetzDG oder zu den Rundfunk- und Fernsehräten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten? Was taugen bisherige private Initiativen für neue Institutionen – etwa Facebooks Oversight Board, das über das Deplatforming Trumps entschied, aber auch im letzten Jahr eingerichtete Beiräte von Twitter, Twitch und TikTok? Handelt es sich dabei um die „Konstitutionalisierung“ privater Räume im Netz, oder verstellen derartige Metaphern nur den Blick auf die wahren Gefahren und Potentiale solcher Institutionen im Kontext der Plattformökonomie?

Panelist

Martin Fertmann, Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut.

Martin Fertmann erforscht am Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut und am Zentrum für das Recht in der Digitalen Transformation der Universität Hamburg und am die Macht digitaler Plattformunternehmen und die Möglichkeiten für deren Einhegung durch internationale Menschenrechtsstandards. Sein Forschungsschwerpunkt sind institutionelle Lösungsansätze wie das von Facebook (Meta) eingerichtete Oversight Board.

Moderation

Eva Maria Bredler, Westfälische-Wilhelms Universität Münster
 

Ablauf

Die Veranstaltung wird unter Einhaltung der 3G-Regeln durchgeführt; die Nachweise werden am Hörsaaleingang kontrolliert. Das Tragen einer medizinischen Maske wird dringend empfohlen. Die Veranstaltung wird nicht aufgezeichnet.

Infos zur Veranstaltung

Adresse

WWU Münster
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Hörsaal 5
Universitätsstraße 14–16
48143 Münster

Ansprechpartner

Martin Fertmann
Junior Researcher Content Moderation & Völkerrecht

Martin Fertmann

Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI)
Rothenbaumchaussee 36
20148 Hamburg
Tel. +49 (0)40 450 21 70
Fax +49 (0)40 45 02 17 77

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