Matthias Kettemann hält am Insitut für Recht und Digitalisierung an der Universität Trier im Rahmen der "Trierer Gespräche zu Recht und Digitalisierung" den Vortrag „Grotius goes Google: Potenziale und Probleme des Internetvölkerrechts".
„Auch ohne einen internationalen Internet-Vertrag gilt das Völkerrecht in vollem Umfang für internetbasierte Informations‑ und Kommunikationsströme und die diesen zugrundeliegende Infrastruktur“, sagt Kettemann. „Völkergewohnheitsrechtliche Regeln, darunter das Prinzip der Nichteinmischung, sowie allgemeine Grundsätze des Völkerrechts, wie beispielsweise der Grundsatz der gebotenen Sorgfalt, bilden den normativen Rahmen für das Verhalten internationaler Rechtssubjekte. Internet Governance ergänzt das Völkerrecht.“