Traditionelle Mediensysteme konzentrieren sich bislang auf Rundfunk und periodische Printpublikationen, neue hybride Dienstleistungen und Akteure wie Suchmaschinen oder soziale Netzwerke sind in diese traditionellen Medientypen schwer einzuordnen. Eine Schwierigkeit besteht in den Abgrenzungskriterien und den Begrifflichkeiten, was sich auch an den aktuellen europäischen Reformen zeigt: Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste verwendet den Begriff der „Video-Sharing-Plattform-Dienste“ (Artikel 1), während die Urheberrechtsrichtlinie den Begriff der „Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten“ (Artikel 2) nutzt; beide Richtlinien sind für Videoplattformen relevant, jedoch unterschiedlich benannt.
Stefanie Fuchsloch stellt in ihrem Vortrag entsprechend dieser Herausforderungen ein stufenbasiertes Modell vor, das mittels sechs Stufen die unterschiedlichen Dienstleistungen von Plattformen und Intermediären anhand ihrer Relevanz für den öffentlichen Meinungsbildungsprozess und den Informationsverbreitungsweg unterscheidet. Ziel des Modells ist es, eine Hilfestellung für weitere Legaldefinitionen zu sein.
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