Das Zweite Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes trat am 1. Mai 2021 in Kraft. Dr. Stephan Dreyer vom HBI bespricht zu diesem Anlass beim 17. Deutschen Jugendhilfetag im Rahmen des Fachforums der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz mit weiteren Vertreter*innen aus Wissenschaft und Praxis die Neuregelungen.
Wann: 18. Mai 2021 · 14:00 - 15:30 Uhr
Wo: Online
Über das Event
Die Reform des Jugendschutzgesetzes wurde am 5. März im Bundestag beschlossen und der Bundesrat hat diese am 26. März gebilligt. Somit tritt das Zweite Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes am 1. Mai in Kraft. Das JuSchG ist damit (endlich) in das digitale Zeitalter überführt worden. In der Begründung wurde zurecht darauf verwiesen, dass ein Paradigmenwechsel im Kinder- und Jugendschutz notwendig ist, damit die neu aufgetretenen Risikodimensionen der digitalen Interaktion Berücksichtigung finden. Zukünftig gilt eine Vereinheitlichung der Alterskennzeichnung von Spielen und Filmen. Schutzziele wurden benannt und das Recht von Kindern auf unbeschwerte Teilhabe in sicheren medialen Interaktionsräumen.
Im Fachforum wird die zukünftige Praxis des Jugendmedienschutzes diskutiert. Kontakt- und Kommunikationsrisiken durch Cybermobbing und Cybergrooming, Selbstgefährdung, Datenweitergabe und exzessive Mediennutzung stehen ebenso zur Diskussion wie die neue Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz. Aber auch präventiver Angebote in Bildung und Erziehung, um junge Menschen und Familien bei der Nutzung digitaler Angebote zu stärken, werden thematisiert.
Referierende
- Dr. Stephan Dreyer, Leibniz-Instituts für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut
- Stefan Haddick , Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Dr. Iren Schulz, Kommunikationswissenschaftlerin und Medienpädagogin, Medieninitiative »SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.«
- Klaus Hinze, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V.
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