Das rechtswissenschaftliche Seminar
für Studierende der Universitäten Hamburg und Frankfurt im Wintersemester 2020/21 versucht, schwierige, aber zentrale Fragen der Rechtsanwendung in digitalen Kommunikationsräumen aus staatsrechtlicher, europarechtlicher und völkerrechtlicher Perspektive rechtsontologisch zu erkennen, rechtsdogmatisch zu fassen und rechtstheoretisch zu reflektieren. Das Seminar von
Prof. Dr. Wolfgang Schulz und
PD Dr. Matthias Kettemann findet als hybride reale / virtuelle Veranstaltung statt und beginnt am
26. Oktober 2020 mit einer Pflichtveranstaltung.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Rolle der Regulierung im Mehrebenensystem von Affordanzen und codebasiertem Nudging, technischer Standardsetzung, privater Ordnungsbildung, staatlicher Regulierung, europarechtlicher Rahmengesetzgebung und völkerrechtlicher Rahmung.
Ein Augenmerk wird auch gelegt auf die normative Interaktion von Menschen und Maschinen und den Fragen, die sich dem Recht dabei stellen. Diese werden anhand aktueller Fälle und Fallgruppen besprochen. Darunter: Wie können digital vermittelte Innovationen durch das Recht gefasst werden? Welche Rolle haben Staaten (und Unternehmen) in Zeiten diffundierender Verantwortungszusammenhänge und der Privatisierung von Kommunikationsräumen? Wie können Algorithmen und selbstlernende automatisierte Entscheidungssysteme rechtlich gefasst werden? Welche Rolle haben soziale Normen und technische Standards für die Regulierung von digitalisierten Nachhaltigkeitsgesellschaften? Und schließlich: Wie können nicht nur individuelle Freiheitsräume, sondern auch die Voraussetzungen gesellschaftlichen Zusammenhalts in handlungsfähigen gesichert werden?
Themen
Grundlagen und Akteure
- Rechtliche Rahmung digitaler Souveränität von Staaten und Individuen
- Internet Governance als Aufgabe der Staatengemeinschaft
- Staaten im Internetrecht: Verantwortungsdiffusion und Reterritorialisierung
- Unternehmen im Internetrecht: Intermediäre, soziale Verantwortung und Haftungsprivilegien
- Individuen im Internet: Rechtssubjektivität und Machtlosigkeit?
- Gerichte: Jurisdiktionskonflikte im Internetrecht
Das Zusammenspiel der Regelungsordnungen
- Das „Internetvölkerrecht“
- Die EU als Akteur in Internetrecht
- Das Grundgesetz in der Digitalität
- Staatliche Regulierungsansätze an das Internet
- Soziale Normen, technische Standards und transationale Regelungsarrangements
- Private Normenordnungen als Regulierungsansatz in der Digitalität
- Recht-Code-Interaktion bei Regelsetzung und -durchsetzung auf Plattformen
Ausgewählte Konzepte und Fälle
- Internetzugang als Menschenrecht
- Cybersecurity im Mehrebenensystem
- Cyberwar, Hackbacks und humanitäres Völkerrecht im Cyberspace Informationsoperationen und Interventionsverbot
- Datenschutz, Big Data, Internetüberwachung
- Meinungsäußerungsfreiheit und Hassrede
- „Verrechtlichung“ von Algorithmen: ausgewählte Spannungsfelder
- Diskriminierung durch automatisierte Entscheidungssysteme: individuelle und gesellschaftliche Gefahrenpotenziale und rechtliche Lösungsansätze
Verpflichtende Vorbesprechung am Montag, den 26.10.2020, 15.30-16:30 Uhr s.t. im Seminarraum (3. Stock) des Leibniz-Instituts für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI), Rothenbaumchaussee 36, 20148 Hamburg.
Für Studierende der Universität Frankfurt ist eine Online-Teilnahme möglich. Die Themen werden nach der Vorbesprechung vergeben.
Das Seminar findet geblockt in der Nähe von Hamburg statt. Anreisekosten sind prinzipiell selbst zu tragen, aber die Veranstalter bemühen sich um Förderungen. Bei Interesse wird der Kontakt zwischen den Seminarteilnehmer*innen hergestellt, um private Übernachtungen zu ermöglichen.
Informationen für Studierende der Universität Hamburg
Wenn Sie an diesem Seminar teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte per E-Mail bei Wiss. Mit.
Matthias K. Klatt verbindlich an. Das Seminar wird als
Blockveranstaltung im Hans-Bredow-Institut stattfinden. Im Seminar können Sie einen
Seminarschein erwerben. Hierfür ist Voraussetzung, dass Sie vor Fertigstellung der schriftlichen Arbeit Ihr Thema mündlich präsentieren sowie mit den anderen Seminarteilnehmenden diskutieren. Im Anschluss sollen die gewonnenen Erkenntnisse in die Themenarbeit eingearbeitet werden.
Ein Seminarschein ist Voraussetzung für eine spätere Promotion. Die Seminararbeit bietet fortgeschrittenen Studierenden aber auch die Chance, die Anfertigung einer Themenarbeit zu üben. Für
die Anfertigung einer SPB-Hausarbeit fragen Sie bitte direkt bei Herrn Klatt an; die Kapazitäten dafür sind begrenzt und bereits nahezu ausgeschöpft.
Informationen für Studierende der Goethe-Universität Frankfurt am Main
Das Blockseminar gehört zum SPB 1 Internationalisierung und Europäisierung des Rechts. Die Seminarleistung setzt sich aus einer schriftlichen Seminararbeit (Abgabe bis
tbd; 30-45.000 Zeichen, inkl. FN) sowie deren mündlichem Vortrag (15-20 Minuten; während des Blockseminars). Die Teilnehmerzahl ist auf 15 begrenzt. Die Frist für die Anmeldung der Bearbeitung im Prüfungsamt von FB1 endet 14 Tage nach der Themenausgabe.