Als Maßnahme zu Eindämmung des Coronavirus hat die Universität Graz alle öffentlichen Veranstaltungen abgesagt!
Wie Nutzer Internetplattformen auf die Wiederherstellung gelöschter Inhalte klagen können, erklärt
Dr. Matthias Kettemann während eines Brown Bag Lunches an der Uni Graz.
Zum Vortrag
Eine private Ordnung der öffentlichen Kommunikation ist entstanden. Da soziale Netzwerkdienste wichtige kommunikative Funktionen in politischen Kommunikationsprozessen erfüllen, muss die Frage nach dem öffentlichen Interesse und den öffentlich-rechtlichen Grenzen ihrer privaten Macht sorgfältig geprüft werden. Es ist viel über die Versäumnisse von Unternehmen bei der Löschung problematischer Inhalte geschrieben worden. In diesem Lunch Talk wird die Frage umgedreht und gefragt, unter welchen Bedingungen Nutzer auf die Wiederherstellung von Inhalten klagen können und unter welchen Umständen Gerichte "must carry"-Verpflichtungen für soziale Netzwerkdienste anerkannt haben.
Diese Frage wird anhand einer Auswahl US-amerikanischer und deutscher Gerichtsverfahren zur Frage der Wiedereinsetzung von Konten und der Wiederveröffentlichung gelöschter Beiträge, Videos und Tweets analysiert. Die Analyse wird auch auf ein größeres Thema von systemischer Relevanz hinweisen, nämlich die unterschiedliche Behandlung von Staaten und privaten Unternehmen als Bedrohung und/oder Garant der Grundrechte in den verglichenen Rechtsordnungen. Schließlich wird gezeigt, warum es wichtig ist, die private Ordnung der Kommunikation nicht als vom öffentlichen Interesse getrennt (oder sogar trennbar) zu betrachten.
Mehr Licht im Dunkel der privaten Normsetzung und Normdurchsetzung ist dringend nötig, denn es steht fest: Was die Facebooks und YouTubes unserer Zeit an Kommunikation erlauben und unter welchen Bedingungen die Twitters und TikToks Inhalte und Posts löschen, beeinflusst in hohem Maße die öffentliche Kommunikation und damit die Bedingungen, unter denen wir demokratische Diskurse stattfinden lassen, in denen über die Verteilung von Rechten und Gütern entschieden wird.