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Wissenschaftskommunikation und ihre Förderung aus verfassungsrechtlicher Perspektive

Wissenschaftskommunikation und ihre Förderung aus verfassungsrechtlicher Perspektive

Prof. Dr. Wolfgang Schulz und Keno C. Potthast schreiben in ihrem Beitrag zu "Wissenschaftspolitik im Dialog", der Schriftenreihe der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, über Wissenschaftskommunikation zwischen Rechtsschutz und Regulierungsbedarf.

Publikation kostenfrei downloaden (pdf)

Auszug
Eine Förderung von Journalismus, also auch Wissenschaftsjournalismus, ist verfassungsrechtlich grundsätzlich möglich; durch die Gebote der Staatsferne, der inhaltlichen Neutralität und des Gleichheitsgrundsatzes ist eine solche jedoch recht strikt gerahmt. In kompetenzrechtlicher Hinsicht obliegt die Gesetzgebungskompetenz grundsätzlich den Ländern, wenngleich eine Bundeskompetenz über das Recht der Wirtschaft durchaus konstruierbar ist. In letzterem Falle müssten die Subventionen sich jedoch durch einen wirtschaftlichen Förderungsschwerpunkt auszeichnen. Unionsrechtlich scheinen Ausnahmen vom Beihilfeverbot insbesondere nach Art. 107 Abs. 3c) AEUV im Bereich der Journalismusförderung durchaus möglich.


Schulz, W; Potthast, K. C. (2021): Wissenschaftskommunikation und ihre Förderung aus verfassungsrechtlicher Perspektive. In Wissenschaftspolitik im Dialog 15/2021. Berlin: Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften. S. 11-31

Wissenschaftskommunikation und ihre Förderung aus verfassungsrechtlicher Perspektive

Prof. Dr. Wolfgang Schulz und Keno C. Potthast schreiben in ihrem Beitrag zu "Wissenschaftspolitik im Dialog", der Schriftenreihe der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, über Wissenschaftskommunikation zwischen Rechtsschutz und Regulierungsbedarf.

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Auszug
Eine Förderung von Journalismus, also auch Wissenschaftsjournalismus, ist verfassungsrechtlich grundsätzlich möglich; durch die Gebote der Staatsferne, der inhaltlichen Neutralität und des Gleichheitsgrundsatzes ist eine solche jedoch recht strikt gerahmt. In kompetenzrechtlicher Hinsicht obliegt die Gesetzgebungskompetenz grundsätzlich den Ländern, wenngleich eine Bundeskompetenz über das Recht der Wirtschaft durchaus konstruierbar ist. In letzterem Falle müssten die Subventionen sich jedoch durch einen wirtschaftlichen Förderungsschwerpunkt auszeichnen. Unionsrechtlich scheinen Ausnahmen vom Beihilfeverbot insbesondere nach Art. 107 Abs. 3c) AEUV im Bereich der Journalismusförderung durchaus möglich.


Schulz, W; Potthast, K. C. (2021): Wissenschaftskommunikation und ihre Förderung aus verfassungsrechtlicher Perspektive. In Wissenschaftspolitik im Dialog 15/2021. Berlin: Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften. S. 11-31

Infos zur Publikation

Erscheinungsjahr

2021

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