Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat am 11. Februar 2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) vorgelegt. Dr. Stephan Dreyer und Prof. Dr. Wolfgang Schulz nehmen die derzeit laufende Verbändeanhörung zum Anlass, Stellung zu dem Entwurf zu nehmen.
Der Entwurf enthalte einige gute und wichtige Ansätze, schreiben Dreyer und Schulz, wie etwa die ausdrückliche Nennung der persönlichen Integrität als Schutzziel im Jugendmedienschutz, die Möglichkeit automatisierter Bewertungsverfahren, die Stärkung von infrastrukturbasierten Schutzinstrumenten sowie Ansätze von Safety by Design. Es zeigen sich allerdings sowohl formale als auch materiell-rechtliche Problematiken. Zum einen werfe der Vorstoß des Bundes die im Jugendmedienschutz schwelende Kompetenzproblematik wieder auf. "Wem steht die Gesetzgebungskompetenz zu? Dem Bund, weil es sich hier um öffentliche Fürsorge handelt, oder den Ländern als speziellere Annexkompetenz zu der zur Kulturhoheit der Länder zählenden Gesetzgebungskompetenz bei Massenmedien? Hier haben sich teils harte Fronten in der rechtswissenschaftlichen Diskussion ergeben, die der JuSchG-Entwurf ohne größere Beachtung zu seinen Gunsten entscheidet." Die materiell-rechtlichen Probleme betreffen vor allem das Festhalten an der grundsätzlich von den obersten Landesbehörden zu treffenden Freigabeentscheidungen sowie die neu hinzutretenden Aufsichtskompetenzen der BPjM: "Hier wird das Staatsfernegebot durch medienbezogene Entscheidungsrechte unmittelbar staatlicher Stellen deutlich herausgefordert."
Vollständige Stellungnahme downloaden
Deyer, S.; Schulz, W. (2020): Schriftliche Stellungnahme zu dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Hamburg, 28. Februar 2020
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat am 11. Februar 2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) vorgelegt. Dr. Stephan Dreyer und Prof. Dr. Wolfgang Schulz nehmen die derzeit laufende Verbändeanhörung zum Anlass, Stellung zu dem Entwurf zu nehmen.
Der Entwurf enthalte einige gute und wichtige Ansätze, schreiben Dreyer und Schulz, wie etwa die ausdrückliche Nennung der persönlichen Integrität als Schutzziel im Jugendmedienschutz, die Möglichkeit automatisierter Bewertungsverfahren, die Stärkung von infrastrukturbasierten Schutzinstrumenten sowie Ansätze von Safety by Design. Es zeigen sich allerdings sowohl formale als auch materiell-rechtliche Problematiken. Zum einen werfe der Vorstoß des Bundes die im Jugendmedienschutz schwelende Kompetenzproblematik wieder auf. "Wem steht die Gesetzgebungskompetenz zu? Dem Bund, weil es sich hier um öffentliche Fürsorge handelt, oder den Ländern als speziellere Annexkompetenz zu der zur Kulturhoheit der Länder zählenden Gesetzgebungskompetenz bei Massenmedien? Hier haben sich teils harte Fronten in der rechtswissenschaftlichen Diskussion ergeben, die der JuSchG-Entwurf ohne größere Beachtung zu seinen Gunsten entscheidet." Die materiell-rechtlichen Probleme betreffen vor allem das Festhalten an der grundsätzlich von den obersten Landesbehörden zu treffenden Freigabeentscheidungen sowie die neu hinzutretenden Aufsichtskompetenzen der BPjM: "Hier wird das Staatsfernegebot durch medienbezogene Entscheidungsrechte unmittelbar staatlicher Stellen deutlich herausgefordert."
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Deyer, S.; Schulz, W. (2020): Schriftliche Stellungnahme zu dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Hamburg, 28. Februar 2020
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