In der „Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht“ setzt sich Tobias Mast anlässlich der jüngst vermehrt in den Entscheidungen "dortmund.de", "Sinn und Form" und "Crailsheimer Stadtblatt II" bemühten Verfassungsfigur der Staatsferne der Medien mit den Inkongruenzen zwischen dieser und der Rechtsprechungslinie zur Öffentlichkeitsarbeit staatlicher Stellen auseinander und plädiert für ein medienübergreifendes und absolut geltendes, dafür aber im sachlichen Anwendungsbereich begrenztes Verständnis des Staatsfernegebots.
Zum Heft
Mast, T. (2023): Staatsferne der Medien und Staat im Diskurs. In: ZUM 2023, Heft 10, S. 666-677
In der „Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht“ setzt sich Tobias Mast anlässlich der jüngst vermehrt in den Entscheidungen "dortmund.de", "Sinn und Form" und "Crailsheimer Stadtblatt II" bemühten Verfassungsfigur der Staatsferne der Medien mit den Inkongruenzen zwischen dieser und der Rechtsprechungslinie zur Öffentlichkeitsarbeit staatlicher Stellen auseinander und plädiert für ein medienübergreifendes und absolut geltendes, dafür aber im sachlichen Anwendungsbereich begrenztes Verständnis des Staatsfernegebots.
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Mast, T. (2023): Staatsferne der Medien und Staat im Diskurs. In: ZUM 2023, Heft 10, S. 666-677
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