In seinem Beitrag zum Sammelband „IT-Recht“ beschreibt PD. Dr. Matthias C. Kettemann die Instrumente und Akteure der Internet Governance.
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Zusammenfassung
Von besonderer Relevanz für die Internet Governance sind das Völkerrecht und das Menschenrechtsschutzregime, die zusammen wichtige Elemente des normativen Rahmens bilden, in dem sich Governance-Initiativen entfalten können. Eine zentrale Rolle bei der Präzisierung der für die Internet Governance einschlägigen Normen kommt den Grundsätzen der Internet Governance zu.
Durch die Verzahnung von
soft law und bindendem Recht, nationalen und internationalen Normen, technischen Grundsätzen und moralischen Ansprüchen und deren Ausarbeitung und Anwendung durch die Staaten, die Zivilgesellschaft und den Privatsektor hat sich Internet Governance als Laboratorium für die rechtsrelevante Verwaltung von Gütern und Ressourcen (und Ansprüchen) im global-öffentlichen Interesse erwiesen. Die Grundsätze der Internet Governance (und ihr Regelungsziel) sind im Wesentlichen unstrittig; ihre Operationalisierung ist dies indes nicht. Zentrales Regelungsziel der Internet Governance verbleibt, die Stabilität und Sicherheit der Ressource Internet im global-öffentlichen Interesse zu garantieren. Dies muss angesichts der Bedeutung des Internets in Governance-Diskursen pointierter zum Ausdruck kommen.
Kettemann, M.C. (2020): Internet Governance. In: D. Jahnel, P. Mader, E. Staudegger. (Hrsg.), IT-Recht. Wien: Verlag Österreich, S. 47-73.