Matthias K. Klatt schreibt in seinem Beitrag auf dem JuWissBlog über die Sicherung von IT-Systemen als „eine grundlegende Vorbedingung für einen funktionsfähigen Rechtsstaat“.
Fragen der Datensicherheit und der Sicherheit von Infrastrukturen im digitalen Zeitalter sind für Individualpersonen von besonderer Bedeutung. Doch auch staatliche Institutionen und Organe sollten dieses Thema auf der Agenda haben. Denn ein aktueller Fall aus Berlin zeigt, dass die Sicherheit staatlicher informationstechnischer Systeme elementare Verfassungsprinzipien unmittelbar berühren kann. Die Errichtung und Sicherung der IT-Systeme ist eine grundlegende Vorbedingung für einen funktionsfähigen Rechtsstaat und sollte daher von Regierungen, (Justiz-)Verwaltung und Gesetzgeber stärker in den Blick genommen werden.