Das Bundesverfassungsgericht hat der AfD im Streit mit Horst Seehofer Recht gegeben. In seinem Artikel auf JuWissBlog ordnet Keno Potthast dieses Urteil mit Blick auf das Neutralitätsgebot ein.
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Auszug
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.06.2020 geht die Diskussion um Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern in eine weitere Runde. In einem Interview mit der Deutschen Presse Agentur im September 2018 bezeichnete Horst Seehofer, Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat (BMI), die AfD unter anderem als „staatszersetzend“. Gegen die Veröffentlichung des Interviews auf der Homepage des BMI wehrte sich die AfD im Rahmen eines Organstreitverfahrens – und bekam Recht. Das BVerfG erkannte in der Veröffentlichung des Interviews auf der Ministeriumshomepage eine Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit der Parteien aus Art. 21 Abs. 1 S. 1 GG. Damit fügt sich das Urteil in die bisherige Rechtsprechungslinie des Gerichts ein, lässt jedoch bekannte Schwachstellen des Neutralitätsgebots weiterhin unberührt bestehen. Eine Einordnung.
Potthast, K. C. (2020): AfD gegen Seehofer: Neues Urteil - alte Störgefühle. In: JuWissBlog Nr. 80/2020 v. 11.06.2020, online: https://www.juwiss.de/80-2020/