Welche Bedeutung haben Online-Dienste für die öffentliche und individuelle Meinungsbildung? Und inwieweit weist ein rein kommerzielles Angebot Defizite hinsichtlich verfassungsrechtlicher Vorgaben auf? Das Hans-Bredow-Institut hat dies an dieser Stelle untersucht.
Die besondere Regulierungsbedürftigkeit des klassischen Rundfunks begründet das Bundesverfassungsgericht mit der besonderen Bedeutung von Hörfunk und Fernsehen für die öffentliche und individuelle Meinungsbildung und mit strukturellen Defiziten eines rein kommerziellen Angebots im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Zielvorgaben. Dass eine marktmäßige Erbringung von Rundfunk bestimmte Defizite aufweist (z. B. Informationsasymmetrien, Probleme, externe Effekte zu internalisieren), wird durch medienökonomische Untersuchungen gestützt. Der Gesetzgeber hat sich daher nicht auf die Regulierung privaten Rundfunks beschränkt, sondern eine duale Rundfunkordnung aus kommerziellen Anbietern und vom Markt weitgehend unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geschaffen.
Angesichts zahlreicher neuer Kommunikationsdienste, etwa im Internet, stellt sich die Frage, welche Bedeutung diese Dienste für die öffentliche und individuelle Meinungsbildung haben und inwieweit ein rein kommerzielles Angebot ebenfalls Defizite im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben aufweist.
Projektbeschreibung
Das Institut hat im Rahmen mehrerer Projekte den für den klassischen Rundfunk entwickelten Ansatz der strukturellen Diversifikation in Bezug auf Online-Dienste weitergedacht. In einer gemeinsam mit dem Institut für Rundfunkökonomie in Köln durchgeführten Studie ist deutlich geworden, dass zwischen verschiedenen Dienstetypen zu differenzieren ist. Einige Online-Dienste weisen im Vergleich zum klassischen Rundfunk bereits eine ähnliche Relevanz für die öffentliche und individuelle Meinungsbildung und ähnliche Marktmängel auf. Dies hat zur Folge, dass diese Dienstetypen bei der Gewährleistung freier öffentlicher Kommunikation mit in den Blick zu nehmen sind. Andere Dienste weisen hingegen sehr wenige dieser Marktmängel auf.
Die in dieser Untersuchung entwickelten Kategorien und daraus abgeleiteten Dienstetypen bilden eine Grundlage für weitere Forschungsaktivitäten: In einem im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten durchgeführten Projekt wurde das Ziel verfolgt, Optionen für ein zukunftsfähiges Modell der Regulierung privatwirtschaftlich erbrachter Kommunikationsdienste zu entwerfen und zu bewerten. Ausgehend von der Prämisse, dass die Konvergenz nicht eine einheitliche Regulierung sämtlicher privatwirtschaftlich erbrachter elektronischer Kommunikationsdienste erfordert, sondern eine auch anhand der einzelnen Ziele modularisiert ausdifferenzierte Ordnung, werden Vorschläge zur Strukturierung einer solchen Ordnung einschließlich angemessener Marktzutrittsregelungen skizziert. Weitere Aktivitäten, bei denen die Ergebnisse dieser Studien einbezogen werden, sind das Projekt zu Online-Angeboten öffentlich-rechtlicher Rundfunkveranstalter und das Projekt zur Berücksichtigung medienrelevanter verwandter Märkte bei der Anwendung des Zuschaueranteilsmodells.