Einerseits müssen die Forschungsinstitutionen darauf achten, von den Projektentwicklern Nutzungsrechte an ihren Lehrmodulen zu erhalten, damit die spätere Verwendung in den Unterrichtseinheiten und ihre Weiterentwicklung gesichert wird. Nicht nur auf die Frage, welche Rechte, sondern auch in welchem Umfang diese durch Verträge erworben werden müssen, ist daher Augenmerk zu legen. Die Ausarbeitung der Lizenzbestimmungen ist zumeist am Einzelfall zu beurteilen, da die rechtliche Beurteilung je nach den Vertragsparteien und dem angestrebten Verwendungszweck der Inhalte unterschiedlich ausfallen kann. Dabei sind jedoch einige Grundregeln zu beachten, deren Kenntnis bei der Durchführung von E-Learning-Projekten unabdingbar ist. So ist etwa elementar, dass zwischen der Einbeziehung von speziell für ein E-Learning-Projekt - etwa durch einen angestellten Rechtslehrer - entwickelten Inhalten und der Einbeziehung fremden Materials, etwa Bild, Ton und Film in ein Lehrmodul, zu unterscheiden.
Das Institut hat dazu einen Überblick erarbeitet, um Beteiligten an derartigen Vorhaben das erforderliche Handlungswissen in Grundzügen zu vermitteln. Hierzu wurde - im Auftrag der Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung (AWW) der Universität Hamburg, Projekt OLIM - eine Informationsbroschüre erstellt. Weitere Informationen hierzu können über Till Kreutzer eingeholt werden.