Internetbasierte Kommunikation hat das Verständnis von öffentlichen Bereichen strukturell verändert. Während man einst das Private und die durch die Massenmedien konstruierte Öffentlichkeit analytisch voneinander getrennt hat, sind nun zwischen diesen Polen viele neue Bereiche „privater Öffentlichkeiten“ entstanden. Als Beispiel hierfür dient insbesondere die Nutzung sozialer Netzwerke. Das Projekt untersucht diese neuen Öffentlichkeiten und insbesondere die Faktoren, durch die sie gekennzeichnet sind. Damit werden auch diverse rechtliche Fragen angesprochen – wie etwa nach den Auswirkungen derartiger Entwicklungen auf das Selbstverständnis der Gesellschaft und auf Prozesse demokratischer Willensbildung. Ähnliche Fragestellungen ergeben sich aber auch in der tagtäglichen gerichtlichen Praxis. Eine gemeinsame Auffälligkeit der neuen Herausforderungen besteht darin, dass die bestehenden Normen des Persönlichkeitsrechts innerhalb der normativen und rechtlichen Struktur der traditionellen Medien entwickelt wurden. Daher erscheint es beispielsweise fraglich, ob herkömmliche Abwägungsregeln in Bezug auf Konflikte zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht auch adäquat auf Äußerungen anzuwenden sind, die auf Internet-Plattformen mitgeteilt werden. Von diesen Fragestellungen ausgehend analysiert die Forschungsgruppe die bestehenden rechtlichen Differenzierungen zwischen Privatem und unterschiedlich definierten Formen von (Teil-)Öffentlichkeiten, um Rückschlüsse auf einen sachgerechten Umgang mit den neuen Öffentlichkeitsformen ziehen zu können. Das Institut will diese Fragen im Rahmen eines Kooperationsprojektes mit dem
Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft (HIIG) klären. Hier ist ein Konzept für ein größeres Forschungsvorhaben in Vorbereitung, für das Förderung beantragt werden soll.