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Neue Regulierungsformen im Medienrecht

Neue Regulierungsformen im Medienrecht

Neue Regulierungsformen stellen einen Schwerpunkt der rechtswissenschaftlichen Institutsforschung dar. Gefragt wird, wie sich die Veränderungen im Medienbereich rechtlich gestalten lassen, wo angesichts der dynamischen Medienentwicklung die Notwendigkeit einer rechtlichen Regelung entsteht und welche neuen Formen der Regulierung jeweils angemessen sind. Mit Leitideen wie der „regulierten Selbstregulierung“ wurden innovative Lösungen für aktuelle Probleme z. B. im Jugendmedienschutz oder im Bereich der Digitalisierung entwickelt.

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Projektbeschreibung

Die Überlegungen zur Selbst- bzw. Co-Regulierung im Kontext des Jugendschutzes, können nicht nur in der wissenschaftlichen und fachlichen Diskussion, sondern auch in anderen Feldern wie dem Datenschutz hilfreich sein. In einem anderen Forschungsvorhaben wurde der Einsatz von Öffentlichkeit zur Erreichung von Steuerungszielen - etwa in Form von Warnungen, aber auch komplexeren regulatorischen Ansätzen - untersucht und der rechtliche Rahmen dafür abgesteckt.

Des Weiteren befasst sich das Institut mit der Frage, wie die Regulierung im Medienbereich durch sinnvollen Einsatz von Anreizen verbessert werden kann. Die Praxis der Rundfunkregulierung, aber auch die wissenschaftliche Reflexion darüber, ist in den letzten Jahren an verschiedenen Stellen auf Defizite aufmerksam geworden, was Leistungserwartungen an private Rundfunkveranstalter angeht. Ein prominentes Beispiel ist die Diskussion, die um Private Equity im Medienbereich kreist (dazu hat das Institut einschlägig gearbeitet: Schulz/Kaserer/Trappel, Finanzinvestoren im Medienbereich, 2008). Hier wurde in der Untersuchung schnell deutlich, dass das Hauptproblem darin besteht, dass Eigentümer aus diesem Bereich Rundfunkveranstalter mit hohen und kurzfristig zu realisierenden Renditeerwartungen konfrontieren können, während auf der anderen Seite der Gesetzgeber die Veranstalter zu bestimmten Leistungen wie einer qualitätsvollen Regionalberichterstattung und zu mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk konkurrenzfähigen Nachrichtenangeboten verpflichtet. Der Blick in die Schweiz, aber auch nach Großbritannien gibt Anschauungsmaterial für Systeme, die Leistungen und Anreize koppeln, um die Chance zu erhöhen, die Regulierungsziele zu erreichen.

Verschiebt man die Perspektive von Regulierung als Prozess mit einem steuernden Akteur hin zu Regelungsstrukturen, so landet man bei Fragen der Governance-Forschung. Gerade für den normativen Rahmen internetbasierter Kommunikation, etwa bei Social Media, scheint diese Perspektive angemessen.

Infos zum Projekt

Überblick

Laufzeit: 2002-2012

Drittmittelgeber

Kooperationspartner

Ansprechpartner

Prof. Dr. Wolfgang Schulz
Direktor (Vorsitz im Direktorium)

Prof. Dr. Wolfgang Schulz

Leibniz-Institut für Medienforschung │ Hans-Bredow-Institut (HBI)
Rothenbaumchaussee 36
20148 Hamburg

Tel. +49 (0)40 45 02 17 0 (Sekretariat)

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