In mehreren Projekten untersucht das Institut die neuen kinderspezifischen Datenschutzvorschriften der DSGVO mit Blick auf Kinderrechte, zeigt Problemstellen auf und erarbeitet zusammen mit relevanten Stakeholdern Lösungspfade.
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht zum ersten Mal auf Europäischer Ebene besondere Datenschutzvorschriften für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Kindern und Jugendlichen vor. Neben besonderen Rechtsabwägungen zugunsten von Minderjährigen sieht insbesondere Art. 8 (1) DSGVO vor, dass „Dienste der Informationsgesellschaft“, die sich an Kinder richten, die Einwilligung oder Zustimmung der Erziehungsberechtigten benötigen, soweit sie sich bei der Verarbeitung der Daten von Personen unter 16 Jahren auf eine Einwilligung berufen. Für digitale Beratungsstellen und Präventionsangebote, aber auch für Anbieter von Online-Kinderangeboten kann dies die praktische Arbeit erschweren und zu Rechtsunsicherheiten führen.
Das Institut arbeitet in mehreren Strängen eng mit Selbstkontrollen, NGOs und Anbietern zusammen, um die praktischen Konsequenzen dieser Vorschriften für die Minderjährigen und Eltern sowie für die Anbieter zu untersuchen, insbesondere auch mit dem Blick auf Möglichkeiten der Befähigung und kommunikativer Teilhabe von Kindern, wie sie etwa Eingang in die UN-Kinderrechtskonvention erhalten haben.
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