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DSGVO und das Aufwachsen in digitalen Medienumgebungen

DSGVO und das Aufwachsen in digitalen Medienumgebungen

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht zum ersten Mal auf Europäischer Ebene besondere Datenschutzvorschriften für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Kindern und Jugendlichen vor. Neben besonderen Rechtsabwägungen zugunsten von Minderjährigen sieht insbesondere Art. 8 (1) DSGVO vor, dass „Dienste der Informationsgesellschaft“, die sich an Kinder richten, die Einwilligung oder Zustimmung der Erziehungsberechtigten benötigen, soweit sie sich bei der Verarbeitung der Daten von Personen unter 16 Jahren auf eine Einwilligung berufen. Für digitale Beratungsstellen und Präventionsangebote, aber auch für Anbieter von Online-Kinderangeboten kann dies die praktische Arbeit erschweren und zu Rechtsunsicherheiten führen.

Das Institut arbeitet in mehreren Strängen eng mit Selbstkontrollen, NGOs und Anbietern zusammen, um die praktischen Konsequenzen dieser Vorschriften für die Minderjährigen und Eltern sowie für die Anbieter zu untersuchen, insbesondere auch mit dem Blick auf Möglichkeiten der Befähigung und kommunikativer Teilhabe von Kindern, wie sie etwa Eingang in die UN-Kinderrechtskonvention erhalten haben.
 
Photo by Siarhei Plashchynski on Unsplash
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Projektbeschreibung

Zu den Arbeiten im Zusammenhang von DSGVO und dem Aufwachsen in digitalen Medienumgebungen gehören folgende Projekte:
  • Institutsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter haben an Workshops mit Anbietern von Online-Kinderseiten oder kinderspezifischen Apps und Games teilgenommen, in deren Mittelpunkt zunächst allgemeine Fragen rund um das Wirksamwerden der DSGVO standen. Im Laufe der Workshops wurden diejenigen Vorschriften identifiziert, die den Anbietern die größten Verständnis- oder Umsetzungsschwierigkeiten bereiten (Begriff der personenbezogenen Daten iSd DSGVO, Reichweite der Haushaltsausnahme, Anwendungsbereiche der Erlaubnistatbestände, Anforderungen an die Einwilligung, Umsetzung der elterlichen Einwilligung, Informations- und Dokumentationspflichten u. a.).
  • Für medienpädagogische Informations- und Beratungsangebote hat das Institut zusammen mit der FSM, der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) und klicksafe.de einen zweitägigen Workshop zum Wirksamwerden der DSGVO durchgeführt, in deren Rahmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv beispielhafte Anbieterpflichten mit Blick auf die eigenen Angebote umsetzen lernen konnten.
  • Für kinderspezifische Online-Angebote wie Kinderwebseiten und Kinder-Apps hat die FSM in Zusammenarbeit mit dem Hans-Bredow-Institut eine Broschüre „Kinderseiten und DSGVO: Das geht gut!“ herausgegeben, die den Anbietern die einzelnen rechtlichen Anforderungen der DSGVO praxisnah und verständlich anhand einer interaktiven Checkliste erklärt und auf Beispiele, Vorlagen und weitere Hilfsquellen im Netz verweist.
  • Insbesondere für digitale Beratungs- und Präventionsangebote birgt die elterliche Einwilligungspflicht große Rechtsunsicherheit. Zwar erklärt die DSGVO in Erwägungsgrund 38, dass entsprechende Stellen keine elterliche Einwilligung in die Datenverarbeitung der Kinderdaten benötigen. Als Erwägungsgrund aber ist diese Vorgabe nicht rechtsverbindlich, und Art. 8 (1) DSGVO scheint keine entsprechenden Ausnahmen vorzusehen. Eine elterliche Einwilligungspflicht aber kann zu Hemmungen der Inanspruchnahme entsprechender Angebote durch Minderjährige führen. Institutsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter arbeiten hier eng mit der Stiftung Digitale Chancen, dem Deutschen Kinderhilfswerk (DKHW) und u.a. Suchtberatungsstellen (Sucht.Hamburg) zusammen, um Praxisprobleme zu identifizieren, zu priorisieren und mögliche rechtskonforme Umsetzungen der DSGVO-Anforderungen zu diskutieren.
  • Dr. Stephan Dreyer ist Co-Herausgeber der 2018er-Ausgabe der „merz Wissenschaft“. Das Heft mit dem Thema „Kinder|Medien|Rechte – Komplexe Anforderungen an Zugang, Schutz und Teilhabe im Medienalltag Heranwachsender“ wird im Dezember 2018 erscheinen. Im Zentrum der Ausgabe steht die Frage, wie die zu gewährleistenden Kinderrechte in einer digital vernetzten Welt in der alltäglichen Medienpraxis konkret aussehen und wie diese auf politischer und praktischer Ebene implementiert und gesellschaftlich, auch juristisch, begleitet werden können. Das Datenschutzrecht im Kontext der Medienerziehung und -nutzung von Kindern ist dabei ein Schnittbereich von Schutz- und Teilhabefragen, der in vielen der Beiträge eine zentrale Rolle spielt.

Infos zum Projekt

Überblick

Laufzeit: 2018-2019

Forschungsprogramm:
FP3 - Wissen für die Mediengesellschaft

Drittmittelgeber

Ansprechpartner

Dr. Stephan Dreyer
Senior Researcher Medienrecht & Media Governance

Dr. Stephan Dreyer

Leibniz-Institut für Medienforschung │ Hans-Bredow-Institut (HBI)
Rothenbaumchaussee 36
20148 Hamburg

Tel. +49 (0)40 45 02 17 - 33
Fax +49 (0)40 45 02 17 - 77

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