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Die Kontrolle vorherrschender Meinungsmacht  – Idee und Wirklichkeit

Die Kontrolle vorherrschender Meinungsmacht – Idee und Wirklichkeit

Der Begriff der „vorherrschenden Meinungsmacht“ aus § 26 Rundfunkstaatsvertrag ist zentral für die Vielfaltssicherung im Rundfunkrecht. Aber bei näherer Betrachtung ist unklar, was der Begriff überhaupt bezeichnet. Um welche Arten von Meinungen geht es? Welche Form von Einfluss ist als „Machtausübung“ einzubeziehen. Und gibt es überhaupt ein Umkippen in einen Zustand, den man als „vorherrschen“ eines Unternehmens begreifen kann? Geht es nur um Meinungen zu gesellschaftlich relevanten Themen und, wenn ja, wie sind diese zu bestimmen? Diese Grundfragen möchte das Institut in einem Projekt klären. Dies erscheint als Voraussetzung, um das Regulierungskonzept auf die Herausforderungen einzustellen, die sich aus der Medienkonvergenz ergeben.
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Projektbeschreibung

Die Beantwortung dieser Fragen drängt, denn neben traditionellen Medien wird immer stärker auch Akteuren Macht im Meinungsbildungsprozess zugesprochen, die Algorithmen kontrollieren bzw. Dienstleistungen anbieten, die auf „Künstlicher Intelligenz“ basieren, etwa Suchmaschinen. Auch diese neuen Formen Internet-basierter Kommunikation können derzeit nur über das Konstrukt der „medienrelevanten verwandten Märkte“ einbezogen werden.

Dieses Grundlagenprojekt zur Beantwortung der o. g. Fragen befindet sich in der Phase der Konzeption.

Infos zum Projekt

Überblick

Laufzeit: 2017-2019

Forschungsprogramm:
FP1 - Transformation öffentlicher Kommunikation

Drittmittelgeber

Kooperationspartner


 

Ansprechpartner

Prof. Dr. Wolfgang Schulz
Direktor (Vorsitz im Direktorium)

Prof. Dr. Wolfgang Schulz

Leibniz-Institut für Medienforschung │ Hans-Bredow-Institut (HBI)
Rothenbaumchaussee 36
20148 Hamburg

Tel. +49 (0)40 45 02 17 0 (Sekretariat)

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