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23./1.
Januar 2008

Vortragsreihe „Hamburger Gespräche zum Medien- und Telekommunikationsrecht“

Mit der Vortragsreihe „Hamburger Gespräche zum Medien- und Telekommunikationsrecht“ möchte das Institut vor allem den Kontakt zur Praxis ausbauen und institutionalisieren. Zusammen mit dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Hamburg und wechselnden privaten Partnern finden regelmäßig Gespräche zu aktuellen Rechtsfragen statt.

Ein Gast aus dem Medien- oder Telekommunikationsrecht diskutiert dabei mit Experten aus Norddeutschland. Die Veranstaltungen dieser Reihe wenden sich an alle, die im Bereich Medien- und Telekommunikationsrecht arbeiten, und sollen den kontinuierlichen Austausch zwischen Theorie und Praxis ermöglichen. Dazu besteht nach Vortrag und Podiumsdiskussion Gelegenheit zum Gespräch bei einem Imbiss.

Bislang haben in der Reihe folgende Veranstaltungen stattgefunden:

  • "Chancen und Grenzen staatlicher Regulierung von virtuellen Welten" mit einem Vortrag von Prof. Dr. Viktor Mayer-Schönberger, Associate Professor of Public Policy an der Harvard University, Kennedy School of Government, und Affiliate Professor an der European School of Management and Technology in Berlin, am 23. Januar 2008

    Millionen Menschen weltweit sind Mitglieder von virtuellen Welten, in denen sie oft dutzende Stunden pro Woche online interagieren. Massively Multiplayer Online Role Playing Games (MMORPGS) mit dem prominenten Beispiel "World of Warcraft" und Parallelwelten im Stil von "Second Life" gewinnen ständig an kultureller, sozialer und ökonomischer Bedeutung.Welche Rolle kann und soll der Staat in diesen Welten spielen, die bereits eigene Regelungskulturen entwickeln - und was sind die Potenziale und Gefahren, die mit unterschiedlichen staatlichen Regulierungsansätzen verbunden sind?

    Mit Viktor Mayer-Schönberger konnte ein Referent gewonnen werden, der sich seit vielen Jahren mit den Regelungsstrukturen in Netzwerken auseinandersetzt und wissenschaftliche Analysen zu den regulatorischen Fragen virtueller Welten vorgelegt hat.

  • "Persönlichkeitsschutz und Medienfreiheit zwischen EMRK und Grundgesetz" mit einem Vortrag von Prof. Dr. Dieter Grimm, Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D., Professor für Öffentliches Recht an der Humboldt-Universität Berlin und Rektor des Wissenschaftskollegs zu Berlin, am 23. März 2006 in Zusammenarbeit mit Lovells

    Das Verhältnis von Medienfreiheit und Persönlichkeitsschutz wird beständig neu justiert. Im Jahre 2004 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Defizit beim Persönlichkeitsschutz gegenüber der Medienberichterstattung in Deutschland festgestellt und damit eine erneute Diskussion um das Verhältnis dieser Grundfreiheiten in der Rechtspraxis ausgelöst.

    Die Diskussion hat zwei Ebenen. Zum einen stellt sich die Frage, in welchem Verhältnis die Grundrechtsverbürgungen auf nationaler und europäischer Ebene stehen und welche Auswirkungen die unterschiedlichen Verständnisse von öffentlicher Kommunikation auf den Ausgleich zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Medienfreiheit haben. Zum anderen geht es um die praktischen Folgen für die Zivilgerichte in Deutschland, die angesichts der Rechtsprechung des BVerfG einerseits und des EGMR andererseits im Einzelfall das einfache Recht auslegen.

  • "Neue Entwicklungen auf dem Gebiet des Mediendatenschutzes" mit einem Vortrag von Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und Vorsitzender der EU-Datenschutzgruppe nach Art. 29 der EG-Datenschutzrichtlinie, am 18. April 2005 in Zusammenarbeit mit Taylor Wessing

    Personenbezogene Daten, die bei der Nutzung von Medienangeboten anfallen, gelten als besonders sensibel. Derzeit reagieren komplexe Bundes- und Landesregelungen auf dieses Problem. Allerdings gelten die Regelungen vor allem bei Vertretern der Wirtschaft als zu differenziert und zum Teil auch zu restriktiv. Im Zuge der von Bund und Ländern angestrebten Reform der Kommunikationsordnung soll auf Bundesebene auch der Datenschutz grundlegend reformiert werden.

  • "Das neue Telekommunikationsgesetz - was wird sich ändern?" mit einem Vortrag von Matthias Kurth, Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, am 26. Januar 2004 in Zusammenarbeit mit Allen & Overy

    Das deutsche Telekommunikationsgesetz steht vor der ersten grundlegenden Novellierung seit 1996. Mit der verspäteten Umsetzung des neuen EU-Rechtsrahmens in nationales Recht voraussichtlich im Sommer 2004 werden grundlegende Änderungen in Kraft gesetzt. Mit dem Wegfall der Lizenzpflicht, der Konzentration auf die Regulierung der Vorleistungsmärkte, der Rückführung der sektorspezifischen Regulierung und der Verkürzung des Rechtswegs seien nur einige Änderungen angesprochen. Das neue Telekommunikationsgesetz wird für Netzbetreiber, Diensteanbieter aber auch für Inhalteanbieter wesentliche Änderungen mit sich bringen, die von erheblicher Bedeutung sein werden.

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