Mit der Vortragsreihe „Hamburger Gespräche zum Medien- und Telekommunikationsrecht“ möchte das Institut vor allem den Kontakt zur Praxis ausbauen und institutionalisieren. Zusammen mit dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Hamburg und wechselnden privaten Partnern finden regelmäßig Gespräche zu aktuellen Rechtsfragen statt.
Ein Gast aus dem Medien- oder Telekommunikationsrecht
diskutiert dabei mit Experten aus Norddeutschland. Die
Veranstaltungen dieser Reihe wenden sich an alle, die im Bereich
Medien- und Telekommunikationsrecht arbeiten, und sollen den kontinuierlichen
Austausch zwischen Theorie und Praxis ermöglichen. Dazu besteht
nach Vortrag und Podiumsdiskussion Gelegenheit zum Gespräch
bei einem Imbiss.
"Chancen
und Grenzen staatlicher Regulierung von virtuellen Welten" mit einem Vortrag von Prof. Dr. Viktor Mayer-Schönberger,
Associate Professor of Public Policy an der Harvard University,
Kennedy School of Government, und Affiliate Professor an der
European School of Management and Technology in Berlin, am 23.
Januar 2008
Millionen Menschen weltweit sind Mitglieder von virtuellen Welten,
in denen sie oft dutzende Stunden pro Woche online interagieren.
Massively Multiplayer Online Role Playing Games (MMORPGS) mit
dem prominenten Beispiel "World of Warcraft" und Parallelwelten
im Stil von "Second Life" gewinnen ständig an
kultureller, sozialer und ökonomischer Bedeutung.Welche Rolle kann und soll der Staat in diesen Welten spielen,
die bereits eigene Regelungskulturen entwickeln - und was sind
die Potenziale und Gefahren, die mit unterschiedlichen staatlichen
Regulierungsansätzen verbunden sind?
Mit Viktor Mayer-Schönberger konnte ein Referent gewonnen
werden, der sich seit vielen Jahren mit den Regelungsstrukturen
in Netzwerken auseinandersetzt und wissenschaftliche Analysen
zu den regulatorischen Fragen virtueller Welten vorgelegt hat.
"Persönlichkeitsschutz
und Medienfreiheit zwischen EMRK und Grundgesetz" mit
einem Vortrag von Prof. Dr. Dieter Grimm, Richter des Bundesverfassungsgerichts
a. D., Professor für Öffentliches Recht an der Humboldt-Universität
Berlin und Rektor des Wissenschaftskollegs zu Berlin, am 23. März
2006 in Zusammenarbeit mit Lovells
Das Verhältnis
von Medienfreiheit und Persönlichkeitsschutz wird beständig
neu justiert. Im Jahre 2004 hat der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte ein Defizit beim Persönlichkeitsschutz
gegenüber der Medienberichterstattung in Deutschland festgestellt
und damit eine erneute Diskussion um das Verhältnis dieser
Grundfreiheiten in der Rechtspraxis ausgelöst.
Die Diskussion hat zwei Ebenen. Zum einen stellt sich die Frage,
in welchem Verhältnis die Grundrechtsverbürgungen
auf nationaler und europäischer Ebene stehen und welche
Auswirkungen die unterschiedlichen Verständnisse von öffentlicher
Kommunikation auf den Ausgleich zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht
und Medienfreiheit haben. Zum anderen geht es um die praktischen
Folgen für die Zivilgerichte in Deutschland, die angesichts
der Rechtsprechung des BVerfG einerseits und des EGMR andererseits
im Einzelfall das einfache Recht auslegen.
"Neue
Entwicklungen auf dem Gebiet des Mediendatenschutzes"
mit einem Vortrag von Peter Schaar, Bundesbeauftragter für
den Datenschutz und Vorsitzender der EU-Datenschutzgruppe nach Art. 29 der EG-Datenschutzrichtlinie,
am 18. April 2005 in Zusammenarbeit mit Taylor
Wessing
Personenbezogene
Daten, die bei der Nutzung von Medienangeboten anfallen, gelten
als besonders sensibel. Derzeit reagieren komplexe Bundes- und
Landesregelungen auf dieses Problem. Allerdings gelten die Regelungen
vor allem bei Vertretern der Wirtschaft als zu differenziert und
zum Teil auch zu restriktiv. Im Zuge der von Bund und Ländern
angestrebten Reform der Kommunikationsordnung soll auf Bundesebene
auch der Datenschutz grundlegend reformiert werden.
"Das
neue Telekommunikationsgesetz - was wird sich ändern?"
mit einem Vortrag von Matthias Kurth, Präsident der Regulierungsbehörde
für Telekommunikation und Post, am 26. Januar 2004 in Zusammenarbeit
mit Allen
& Overy
Das deutsche Telekommunikationsgesetz steht vor der ersten grundlegenden
Novellierung seit 1996. Mit der verspäteten Umsetzung des
neuen EU-Rechtsrahmens in nationales Recht voraussichtlich im
Sommer 2004 werden grundlegende Änderungen in Kraft gesetzt.
Mit dem Wegfall der Lizenzpflicht, der Konzentration auf die Regulierung
der Vorleistungsmärkte, der Rückführung der sektorspezifischen
Regulierung und der Verkürzung des Rechtswegs seien nur einige
Änderungen angesprochen. Das neue Telekommunikationsgesetz
wird für Netzbetreiber, Diensteanbieter aber auch für
Inhalteanbieter wesentliche Änderungen mit sich bringen,
die von erheblicher Bedeutung sein werden.