Martin Fertmann ist seit Oktober 2020 am Leibniz-Institut für Medienforschung │Hans-Bredow-Institut tätig. Er arbeitet im Forschungsprogramm
„Regelungsstrukturen und Regelbildung in digitalen Kommunikationsräumen“ im Projekt
„Global Digital Human Rights Network“. Sein Dissertationsprojekt untersucht die völkerrechtlichen Anforderungen an die Entscheidungsverfahren sozialer Netzwerke bei der „Content Moderation“.
Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und der China-EU School of Law in Peking. Während seines Studiums arbeitete er für ein Online-Marketing Unternehmen im Bereich Suchmaschinenoptimierung, als wissenschaftlicher Mitarbeiter im öffentlichen Wirtschaftsrecht in der Kanzlei Chatham Partners sowie, in derselben Rolle, im Bereich "Geistiges Eigentum" in der Kanzlei Taylor Wessing. Während seines Studiums engagierte er sich über mehrere Jahre bei der Cyber Law Clinic der Universität Hamburg für die Erteilung von pro-bono Rechtsrat in Fällen mit Internetbezug, zunächst als ehrenamtlicher Legal Advisor, später als einer deren Tutoren.
Neben seiner Tätigkeit am HBI ist er Kollegiat am Graduiertenkolleg
„Das Recht und seine Lehre in der digitalen Transformation“ am
Zentrum für Recht in der digitalen Transformation und der Albrecht Mendelssohn Bartholdy Graduate School of Law der Universität Hamburg.